AGB`s
Einige Punkte...
die Sie wissen sollten:
1. Anmeldung
Die Anmeldung erbitten wir frühzeitig, nach Möglichkeit bis 4 Wochen vor Programmbeginn. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Unterlagen sowie eine Ausrüstungsliste.
2. Bezahlung
Mit der Buchung wird nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises pro Person fällig, höchstens jedoch € 300,- bei Auslandsreisen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restbetrag bitten wir bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzubezahlen oder zu überweisen. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Reisende einen Sicherungsschein nach Vorschrift des § 651r Abs.4 BGB.
3. Leistungen
Die angegebenen Preise gelten jeweils für eine Person. Ist der Betrag nur mit Führergebühr angegeben, muss jeder Teilnehmer für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen. Bei einigen Programmen enthält der zu zahlende Betrag Führergebühr und Halbpension. Die Halbpension besteht aus Übernachtung (in Hütten auf Lager, teilweise auch in Betten), Abendessen und Frühstück. Sonderleistungen wie Transfers, Seilbahnkosten sowie Übernachtungen in Gasthäusern und Hotels sind beim jeweiligen Programm mit angegeben. Einzelzimmer gegen Aufpreis, soweit möglich. Alleinreisende werden mit anderen Reiseteilnehmern untergebracht. Sonderprogramme außerhalb der angegebenen Routen gehen zu Lasten der Teilnehmer.
4. Programm
Die Programme werden bei jeder Witterung durchgeführt. Eventuelle Änderungen im Routenverlauf oder Programm aufgrund ungünstiger Witterung, schlechter Verhältnisse, nicht abschätzbaren objektiven Gefahren oder schlechter oder unzureichender Konstitution der Teilnehmer bleiben dem Bergführer der Bergschule Oberallgäu vorbehalten. Im letzteren Fall kann er auch einzelne Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour ausschließen. In erster Linie ist der Bergführer verpflichtet, das angebotene Programm durchzuführen. Sollte dies, insbesondere aus vorgenannten Gründen, nicht zumutbar sein, ist der Bergführer bemüht, ein attraktives Alternativprogramm zu ermöglichen, was jedoch nicht garantiert werden kann. Im Falle von Änderungen des Programms auf Grund von Wetterbedingungen, schlechten Verhältnissen, nicht abschätzbaren objektiven Gefahren oder schlechter Konstitution der Teilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmer. In der Teilnehmergebühr sind die angebotenen Leistungen der jeweiligen Tour (Führer, ggf. Übernachtung, HP, Seilbahnen etc.) enthalten. Der Reisepreis ist kein Gipfel- oder Tourengeld. Das Risiko für die Durchführbarkeit der Tour liegt beim Teilnehmer. Sollten aufgrund von Routenänderungen, etc. aus oben genannten Gründen nicht inkludierte Zusatzleistungen anfallen, so sind diese vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.
5. Rücktritt der Reiseteilnehmer
(1) Jeder Teilnehmer kann vor Tourbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Bergschule Oberallgäu vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen die Stornierung im Interesse Ihrer Dokumentation schriftlich bzw. per E-Mail durchzuführen. Die Stornierungskosten werden nach § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB mit einer pauschalen prozentualen Entschädigung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, berechnet.
Tageswanderungen
Rücktritt bis zum 7. Tag vor der Wanderung 10%
vom 6. bis zum 2. Tag vor der Wanderung 20%
ab dem letzten Tag vor der Wanderung 90%.
Mehrtagestouren/-reisen (Alpenraum)
Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%,
vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,
vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50%,
vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90%
des Reisepreises.
Fernreisen und Touren (außerhalb der Europäischen Union und Schweiz):
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 %
44. bis 29. Tag vor Reiseantritt 25 %
28. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
des Reisepreises ohne Flug.
Schiffsreisen:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 15 %
ab dem 89. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 28. Tag vor Reiseantritt 90 %
des Reisepreises.
(2) Für einzelne Angebote können abweichende Stornobedingungen gelten, die bei den jeweiligen Angeboten angegeben sind.
(3) Vermittelt die Bergschule Oberallgäu einen Flug, so werden für den Flug die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer vom Flug/der Fluggesellschaft abhängigen Bearbeitungsgebühr, die auf Anfrage mitgeteilt wird, gesondert berechnet. Die Stornokosten für den Flug können, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung bis zu 100 % der Flugkosten betragen
(4) Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Umbuchungsgebühren:
Sofern Programme noch buchbar sind, können Teilnehmer statt einer Stornierung auch eine Umbuchung auf ein anderes Programm durchführen, sofern das Programm in der selben Reise Saison durchgeführt wird.
Umbuchungen bei Programmen im Alpenraum (sofern möglich):
Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: € 30 Bearbeitungsgebühr
Bis 3 Wochen vor Reisebeginn: € 60,- Bearbeitungsgebühr
21.–15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom Reisepreis
14.–01. Tag vor Reiseantritt 60 % vom Reisepreis
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % vom Reisepreis
6. Leistungsänderungen
(1) Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:
a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,
b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Programm ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Programm verfügbar ist.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(3) Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
(4) Mit der Angabe der Mindestteilnehmerzahl sichert der Reiseveranstalter keine Mindestteilnehmeranzahl an der Reise zu oder will einer Eigenschaft der Reise beschreiben, sondern schafft lediglich die Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht nach § 651 h Abs. 4 BGB.
Kommt es bei Durchführung der Reise zu einer Unterschreitung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl aufgrund Stornierung von Reiseteilnehmern oder deren Nichtteilnahme an der Reise, stellt diese keinen Reisemangel dar.
(5) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen/ vorzeitige Beendigung der Reise
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die gebucht und vertragsgemäß angeboten worden sind, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. Nichtteilnahme, vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt auch für einen Abbruch der Reise aufgrund von durch den Bergführer festgestellter unzureichender Konstitution/Kondition und technischem Können (z.B. Trittsicherheit, Kletterfertigkeiten) des Reiseteilnehmers. Dies gilt nicht, wenn Gründe vorliegen, welche den Reiseteilnehmer nach dem Gesetz zum kostenlosen Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigen.
8. Rücktritt/Kündigung des (Reise-)Veranstalters
(1) Für Pauschalreisen gilt, dass zur Durchführung aller Programme die Erreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl notwendig ist. Die Bergschule Oberallgäu kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall hat die Bergschule Oberallgäu den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
Bis zum Abreisetermin kann die Kündigung erfolgen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ( z.B. im Winter Lawinengefahr) die Bergschule Oberallgäu an der Durchführung hindern. Der einbezahlte Betrag wird in diesen Fällen in voller Höhe zurückbezahlt, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
(2) Tageswanderung können bis zum Vortrag aufgrund nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder ungeeigneten Wetters abgesagt werden.
9. Haftung/Haftungsbeschränkung
(1) Die vertragliche Haftung der Bergschule Oberallgäu ist für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen.
(2) § 651p Abs. 2 und 3 BGB finden Anwendung.
(3) Die deliktische Haftung der Bergschule Oberallgäu für Schäden die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ebenfalls auf den dreifachen Reispreis je Kunde und Reise beschränkt. Etwa darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen (Reisegepäck) bleiben unberührt.
(4) Für Leistungen, welche nicht von dem Gesamtreisepreis mitumfasst sind, von Dritten erbracht werden und von dem Reiseteilnehmer vor Ort direkt bezahlt werden müssen, insbesondere Fahrten mit Aufstiegshilfen (z.B. Bergbahnen, Schlepplifte), vorgeschlagene Ausflüge, öffentliche Transportmittel, haftet die Bergschule Oberallgäu nicht für Personen- und Sachschäden oder Leistungsstörungen im Zusammenhang mit diesen Fremdleistungen.
10. Versicherung
Alle Touren sind durch die Bergschule Oberallgäu haftpflichtversichert. Eine Reise-Auslandskrankenversicherung sowie Rücktransportversicherung, Reiseunfallversicherung und Reise-Rücktrittskostenversicherung wird jedem Teilnehmer empfohlen.
11. Ausrüstung
Die Ausrüstung für die jeweiligen Programme ist in der Ausrüstungsliste der Bergschule Oberallgäu angegeben. Wir bitten Sie, Ihre Ausrüstung vorher zu überprüfen. Fehlende Ausrüstung kann gegen Gebühr von der Bergschule ausgeliehen werden. Bei Bedarf bitte frühzeitig mitteilen. Hüttenschlafsack ist in den Hütten Pflicht und kann in den meisten Hütten gekauft werden. Bei Rucksacktransport wird für Verlust oder Schäden keine Haftung übernommen.
12. Gepäcktransport / Gepäcklagerung
Für Rucksäcke und Gepäck, welches durch die Bergschule Oberallgäu transportiert oder gelagert wird, wird keine Haftung übernommen.
13. Risikobeschreibung
Obwohl das Unfallrisiko beim Bergwandern und Bergsteigen gering ist, können wir keine absolute alpine Sicherheit garantieren. Unsere erfahrenen und qualifizierten Berg- u. Wanderführer bemühen sich nach besten Kräften, Sie unter Berücksichtigung des aktuellsten Standes in Technik und Ausbildung sicher ans Ziel zu bringen. Auch befindet sich unsere alpine Sicherheitsausrüstung auf anerkanntem Stand von Regeln und Technik. Hundertprozentige Sicherheit können wir aber nicht garantieren. Bergsteigen ist stets mit Restrisiken verbunden, die jenseits unserer Kontrolle liegen und die auch mit moderner Technik und Know-how nicht ausgeschlossen werden können. Diese Risiken müssen Sie mit uns teilen. Z.B. kann auch auf einer „leichten“ Wanderung im dementsprechenden Gelände ein Stolpern fatale Folgen haben. Der Begriff der "Trittsicherheit" ist deshalb keine inhaltsleere Floskel, sondern beschreibt ganz konkret ein latentes Risikopotenzial.
14. Unvorhersehbare Gefahren
Stein- und Eisschlag, Wetterstürze, Gewitter, Wechtenbrüche und Lawinen sind bekannte Alpingefahren, die im Einzelfall völlig unkalkulierbar und nicht vorhersehbar auftreten können. Diese Naturgewalten entziehen sich einer vollständigen Erfassbarkeit und vor allem Vorhersehbarkeit durch den Menschen. Ein besonderer Bereich sind die Alpingefahren, denen man sich teilweise und in eingeschränktem Umfang zwangsläufig aussetzen muss, wenn man gewisse alpine Erlebnisse erfahren möchte. Leider gibt es bis jetzt keine führungstechnische Maßnahme, um dieses Restrisiko zuverlässig auszuschalten. Die sichere Alternative wäre ausschließlich der komplette Verzicht auf die Tour. Dennoch liegt das größte Risiko der meisten Touren wohl in der An- und Abreise im Straßenverkehr.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sonthofen im Allgäu, sofern der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
16. Hinweis nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass es für Beschwerdefälle sogenannte Schlichtungsstellen gibt, an die Sie sich wenden können, so die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Europäische Online-Streitbeilegungsplattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir weisen zugleich darauf hin, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
Veranstalter:
Bergschule Oberallgäu
Inhaber: Bernd Zehetleitner
Edelweißstr. 5, 87545 Burgberg
Tel. 08321 / 4953
info@alpinschule.de
www.alpinschule.de
SteuerNr: 123/292/30056, UStIdNr: DE 246247982
Bankverbindung:
IBAN: DE19 7335 0000 0000 278135 - SWIFT-BIC: BYLADEM1ALG