Reise-Sicherungschein
Der Reisesicherungsschein (Reisepreissicherungsschein) ist ein im deutschen Reiserecht bei Pauschalreisen vorgeschriebenes Versicherungsinstrument, mit dem Anzahlungen und Restzahlungen von Reiseleistungen an Reiseveranstalter abgesichert sein müssen. Wichtig ist dabei die rechtliche Qualifizierung des Status als Veranstalter. Nur dann ist sichergestellt , dass die Kundenanzahlungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit abgesichert sind und dass bereits auf einer Reise befindliche Kunden eines zahlungsunfähig gewordenen Reiseveranstalter zurückreisen können. Hintergrund für die Einführung waren mehrere, teilweise spektakuläre Insolvenzen von Reiseunternehmen, die dazu führten, dass Urlauber am Urlaubsort "strandeten" bzw. geleistete Anzahlungen verloren waren. Bei der Bergschule Oberallgäu, welche seit 1968 zu den erfolgreichsten Bergschulen im Alpenraum zählt, ist der Sicherungsschein nur eine Formsache. Mit und ohne der Versicherung besteht für unsere Kunden jetzt und künftig keinerlei Gefahr, einer Insolvenz. Das können wir Ihnen garantieren!
Hier können Sie Ihren Reisesicherungsschein downloaden: